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Teilnahmebedingungen für den Urlaubsfoto-Wettbewerb

1. Veranstalter

Veranstalter des Urlaubsfoto-Wettbewerbs ist:

SV Unterweissach 1930 e.V.
info@svunterweissach.de
 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins SV Unterweissach 1930 e.V.

Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Mitglied darf ein Foto eingereicht werden.
 

3. Teilnahme und Einsendung

Die Teilnahme erfolgt durch Einsendung eines Urlaubsfotos per E-Mail an:

urlaub@svunterweissach.de

Der Einsendeschluss ist:

13.09.2026 // 23:59 Uhr

Später eingehende Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
 

4. Anforderungen an das Foto

Das eingereichte Foto muss vom teilnehmenden Mitglied selbst erstellt worden sein oder das Mitglied muss berechtigt sein, das Foto einzureichen.

Mit der Einsendung bestätigt das Mitglied, dass durch das Foto keine Rechte Dritter verletzt werden. Sind auf dem Foto Personen erkennbar abgebildet, muss das Mitglied sicherstellen, dass diese Personen mit der Teilnahme am Wettbewerb und der vorgesehenen Nutzung des Fotos einverstanden sind.

Bei Fotos von Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Unzulässig sind insbesondere Fotos mit beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen, rechtswidrigen oder sonst unangemessenen Inhalten.
 

5. Auswahl der Gewinner

Die Gewinner werden durch den Vorstand ausgewählt.

Bewertet werden insbesondere Kreativität, Motiv und Gesamteindruck des Fotos.

Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

6. Preise

Es werden folgende Preise vergeben:

1. Platz: 50 € Gutschein für Ristoranze Pizzeria D'Aurora Weissach im Tal
2. Platz: Rote Wurst + Getränk beim Nachtwächter der Hütte des SVU.
3. Platz: Rote Wurst + Getränk beim Nachtwächter der Hütte des SVU.

Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch der Preise ist ausgeschlossen.
 

7. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden nach Abschluss des Wettbewerbs vom Verein benachrichtigt.

Die Bekanntgabe der Gewinner kann im Rahmen der Vereinsveranstaltung, auf der Website des Vereins oder über vereinsinterne Kommunikationskanäle erfolgen.
 

8. Nutzungsrechte an den eingereichten Fotos

Mit der Einsendung räumt das teilnehmende Mitglied dem Verein das einfache, unentgeltliche Recht ein, das eingereichte Foto im Rahmen des Urlaubsfoto-Wettbewerbs zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Sichtung und Bewertung des Fotos,

  • die Präsentation im Rahmen des Wettbewerbs,

  • die Bekanntgabe der Gewinner,

  • die Veröffentlichung auf der Website des Vereins im Zusammenhang mit dem Wettbewerb,

  • die Nutzung in vereinsinternen Medien oder bei Vereinsveranstaltungen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung in sozialen Medien, in der Presse oder für spätere Werbezwecke des Vereins, erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des teilnehmenden Mitglieds.

Das Urheberrecht am Foto verbleibt beim jeweiligen Mitglied.
 

9. Datenschutz

Für die Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet der Verein die im Rahmen der Teilnahme übermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, E-Mail-Adresse und das eingereichte Foto.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet, insbesondere zur Zuordnung der Einsendung, zur Auswahl und Benachrichtigung der Gewinner sowie zur Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbs gemäß diesen Teilnahmebedingungen.

Die Daten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder keine gesonderte Einwilligung zur weiteren Nutzung vorliegt.

10. Ausschluss von der Teilnahme

Der Verein behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder wenn falsche Angaben gemacht werden.

Insbesondere können Fotos ausgeschlossen werden, die gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
 

11. Änderung oder Abbruch des Wettbewerbs

Der Verein behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
 

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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